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Für Insider sind die wechselnden Farben keine Neuigkeit und der Tag 01. März eines jeden Jahres im Kalender dick angestrichen. Für Neulinge und Fahranfänger von z.B. Mofas, Mopeds, Kleinstkrafträder, Pedelecs oder E-Rollern mit Betriebserlaubnis ist dieser Termin unbedingt zu beachten. Für die auszugsweise genannten Fahrzeuge endet zum 28./29. Februar eines jeden Jahres die Gültigkeit der Versicherungskennzeichen für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge. Dabei wechselt jedes Jahr auch die Farbe des Kennzeichens, um schneller die Gültigkeit des Kennzeichens prüfen zu können. Ab 01. März 2023 ändert sich die Farbe von grün auf schwarz mit entsprechender Einprägung im Blech der Jahreszahl 2023.

Das Blech besteht weiterhin aus einer Buchstaben-/Zahlenkombination, wobei einzelne Buchstabenkontingente jeweiligen Versicherern zugeordnet sind. Über die Web-Seite des „Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V." (GDV) können die ausgebenden Versicherer im Schadenfall abgefragt werden.

Die Halter der entsprechenden Fahrzeuge sind verpflichtet, beim Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ein aktuell gültiges Kennzeichen anzubringen. Auch zu deren Anbringung gelten in Deutschland Vorschriften in der Fahrzeugzulassungsverordnung (§27). Durch dieses Kennzeichen wird entsprechender Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen. Durch den Kauf eines Versicherungskennzeichens wird ein Versicherungsvertrag gegen Einmalbeitrag abgeschlossen. Bei wertintensiven Fahrzeugen empfiehlt sich auch der Abschluss einer Kaskodeckung, um bei z.B. bei Diebstahl oder Fahrzeugbränden den Wiederbeschaffungswert vom Versicherer ersetzt zu bekommen.

Mit einem aktuellen Versicherungskennzeichen und einem Fahrzeugcheck steht einer Ausfahrt über den 01. März 2023 hinaus nichts mehr im Wege. Wir wünschen eine unfallfreie Fahrt.

Benötigen Sie ein „Blech“ für 2023. Kommen Sie gern auf uns zu.

Bastian Hohmann, Prokurist / Teamleiter Wohnungswirtschaft

Quelle
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) www.gdv.de