Betriebliche Altersvorsorge ab 2027: Neue Förderungen machen es attraktiver

Bild: KI generiert.
Fachkräfte halten wird zunehmend schwieriger
Viele Unternehmen sehen sich mit einem klassischen Problem konfrontiert: Konkurrenzfähige Gehälter zu zahlen ist nicht immer möglich. Die bisherigen Lösungsansätze – Obstkorb, Tankgutschein, flexible Arbeitszeiten – greifen längst nicht mehr. Tatsächlich suchen Arbeitnehmer, insbesondere im Segment der Teilzeitkräfte und Geringverdiener, nach Angeboten, die ihnen langfristig Sicherheit bieten.
Ab Januar 2027: Konkrete Förderung für Betriebsrenten
Hier setzt eine neue Regelung an, die bislang wenig Aufmerksamkeit erhalten hat. Der Gesetzgeber erhöht die Förderung für betriebliche Altersvorsorge – speziell für Teilzeitkräfte und Geringverdiener. Das ist nicht abstrakt, sondern konkret umsetzbar.
Arbeitgeber erhalten dann einen Zuschuss von bis zu 360 Euro pro Jahr pro Mitarbeiter, sofern sie eine Betriebsrente bis 1.200 Euro finanzieren. Voraussetzung: Der monatliche Arbeitslohn des Mitarbeiters liegt unter der 3%-Grenze der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (aktuell ca. 2.900 €).
Kleine Investition, großer Effekt bei der Mitarbeiterbindung
Die Summe klingt zunächst überschaubar – doch im Kontext der Fachkräftesicherung kann sie ausschlaggebend sein. Mitarbeiter, deren Arbeitgeber sich frühzeitig um ihre Altersvorsorge kümmern, entwickeln eine höhere Loyalität. Das ist ein Wettbewerbsvorteil, den nicht alle Konkurrenten bieten.
Empfehlung für Geschäftsführung und Vorstand
Unternehmen sollten dieses Thema zeitnah auf die Agenda ihrer Geschäftsführungs- oder Vorstandssitzungen setzen. Wer heute handelt, positioniert sich morgen als attraktiver Arbeitgeber. Die Vorbereitungszeit bis Januar 2027 sollte genutzt werden – nicht nur zur rechtlichen Absicherung, sondern auch zur Kommunikation gegenüber der Belegschaft.
Stefanie Radtke
TVD GmbH