TVD GmbH

Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu – wie in jedem Jahr ein willkommener Anlass, vorauszuschauen, was uns im kommenden Jahr an Neuem erwartet.

Hier ein kleiner, auszugsweiser Überblick:

Rechengrößen zur Sozialversicherung

 Bezugsgröße MonatBezugsgröße Jahr

Beitragsbemessungsgrenze

in der Rentenversicherung

7.300 EUR
(West)

7.100 EUR
(Ost)

87.600 EUR
(West)

85.200 EUR
(Ost)

Beitragsbemessungsgrenze

in der Kranken-/Pflegeversicherung
4.987,50 EUR59.850 EUR

Versicherungspflichtgrenze

in der Kranken-/Pflegeversicherung
5.550,00 EUR66.600 EUR

Beitragsbemessungsgrenze

in der Arbeitslosenversicherung

7.300 EUR
(West)

7.100 EUR
(Ost)

87.600 EUR
(West)

85.200 EUR
(Ost)

Bezugsgröße

in der Sozialversicherung

3.395 EUR
(West)

3.290 EUR
(Ost)

40.740 EUR
(West)

39.480 EUR
(Ost)

 

Verkehr

Das „49-EUR-Ticket“ kommt – gültig für alle Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr.
Der Start ist geplant für das Frühjahr, vielleicht klappts ja schon für den Osterausflug.

Auf Österreichs Straßen wird es 2023 erneut teurer. Die Gebühren für’s „Pickerl“ steigen ab 01.01.2023 für PKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht auf 9,90 EUR (10 Tages-Vignette), 29,00 EUR (2-Monats-Vignette) bzw. 96,40 EUR (Jahresvignette).

In Deutschland wird der „Umweltbonus“ für E-Autos neu geregelt. Keine Zuschüsse gibt es nunmehr beim Erwerb von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen. Für Käufer von reinen E-Autos wird der staatliche Zuschuss deutlich reduziert – 4.500 EUR beträgt der maximale Zuschuss bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 EUR, für KFZ mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 EUR sind es gar nur 3.000 EUR.

Wichtig: Unternehmen sind nur bis 31.08.2023 antragsberechtigt!

 

Steuern + Geld

Die Strom- und Gaspreisbremse ist beschlossen. Voraussichtlich greift sie im März mit rückwirkender Gültigkeit zum 01.01.2023. Zu beachten ist, das die Bremse sich nicht auf den aktuellen Verbrauch bezieht, sondern nur für die ersten 80 Prozent des Vorjahresverbrauches gilt. Für Gas gilt eine Deckelung auf 12 ct/kWh und für Strom auf 40ct/kWh.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von derzeit 10.347 EUR auf künftig 10.908 EUR, ein Plus von 561 EUR gegenüber 2022.

Für Kinder gibt’s wieder mehr Kindergeld. Beschlossen wurde ein einheitlicher Betrag von 250 EUR je Kind. Die bisherige Abstufung nach Anzahl der Kinder entfällt.

Nachdem die EEG-Umlage in den letzten Jahren stetig gesunken ist, entfällt diese per 01.01.2023 nun endgültig. Bereits zum 01.07.2022 war die EEG-Umlage mit dem „Osterpaket“ von 3,723 ct/kWh auf 0,00 ct/kWh praktisch bereits entfallen.

 

Wir wünschen Ihnen ein frohes und entspanntes Weihnachtsfest 2022, einen guten und gesunden Start ins neue Jahr 2023 - und freuen Sie sich, auch im kommenden Jahr wieder viel Neues zu entdecken.

 

Ihre TVD GmbH

Christian Merkelbach, Prokurist / Teamleiter Sozialwirtschaft

 

Quellen

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung www.bundesregierung.de 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) www.bmas.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz www.bmwi.de
Bundesministerium der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de
Deutsche Rentenversicherung Bund www.deutsche-rentenversicherung.de
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) www.adac.de