Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu – ein willkommener Anlass, vorauszuschauen, was uns im kommenden Jahr an Neuem erwartet. Hier ein kleiner, auszugsweiser Überblick:

Rechengrößen zur Sozialversicherung

 

Bezugsgröße Monat

Bezugsgröße Jahr

Beitragsbemessungsgrenze

in der Rentenversicherung

7.100 EUR

(West)

6.700 EUR

(Ost)

85.050 EUR

(West)

80.400 EUR

(Ost)

Beitragsbemessungsgrenze

in der Kranken-/Pflegeversicherung

4.837,50 EUR

58.200 EUR

Versicherungspflichtgrenze

in der Kranken-/Pflegeversicherung

5.362,50 EUR

64.350 EUR

Beitragsbemessungsgrenze

in der Arbeitslosenversicherung

7.100 EUR

(West)

6.700 EUR

(Ost)

85.200 EUR

(West)

80.400 EUR

(Ost)

Bezugsgröße

in der Sozialversicherung

3.290 EUR

(West)*

3.115 EUR

(Ost)

39.480 EUR

(West)*

39.380 EUR

(Ost)

Personal

Der „gelbe Schein“ hat ausgedient. Ab 2021 werden die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen digital übermittelt. Übergangsweise müssen die Ärzte bis 31.12.2021 noch Papier-Bescheinigungen für den Versicherten und den Arbeitgeber ausstellen. Ab 2022 informieren dann die Krankenkassen den Arbeitgeber digital über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Verkehr

Für Elektrofahrzeuge wird die zunächst bis 2025 geltende Steuerbefreiung bis Ende 2030 verlängert.

Dadurch soll die Verkehrswende im Hinblick auf mehr Elektromobilität unterstützt werden.

Benzin und Diesel werden teurer. Durch die die Erhöhung des CO2-Preises auf 25 EUR / Tonne erhöhen sich umlagebedingt die Preise um rund 7 Cent je Liter Benzin und 8 Cent je Liter Diesel.

In Österreich steigen 2021 wieder die Mautgebühren. Ab 01.01.2021 kostet das „Pickerl“ für PKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 9,50 EUR (10 Tages-Vignette), 27,80 EUR (2-Monats-Vignette) bzw. 92,50 EUR (Jahresvignette).

Steuern + Geld

Mit Beginn des neuen Jahres steigt die befristet abgesenkte Mehrwertsteuer wieder auf 19%.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von derzeit 9.408 EUR auf künftig 9.744 EUR.

Ebenso erhöhen sich 2021 das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag erneut. Für das 1. und 2. Kind werden monatlich je 219 EUR, für das 3. Kind 225 EUR und ab dem 4. Kind jeweils 250 EUR Kindergeld gezahlt. Der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum steigt von 5.172 EUR auf 5.460 EUR (je Kind für beide Elternteile).

Die EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,50 ct/kWh und sinkt damit von bisher 6,76 ct/kWh leicht.

Ab 2021 wird auch der Solidaritätszuschlag schrittweise nach Einkommenshöhe entfallen. Für ca. 90% der Zahler entfällt damit der Zuschlag komplett, für weitere 6,5 erfolgt eine reduzierte Erhebung und ca. 3,5% müssen den Zuschlag weiterhin voll entrichten.

Eingeführt wird ab kommendem Jahr auch die Grundrente. Die Deutsche Rentenversicherung geht dabei davon aus, dass ca. 1,3 Mio. Empfänger profitieren werden. Der Zuschlag, der zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt wird, beträgt im Schnitt rund 75 EUR pro Monat.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest 2020, einen guten Start ins neue Jahr 2021

 – und freuen Sie sich, auch im kommenden Jahr wieder viel Neues zu entdecken.

Ihre TVD GmbH

Christian Merkelbach, Team Sozialwirtschaft

Quellen:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung www.bundesregierung.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) www.bmas.de
Bundesministerium der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) www.bundesgesundheitsministerium.de
Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de
AOK – Die Gesundheitskasse www.aok.de
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) www.adac.de