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Am 10. Oktober 2019 hat der Thüringer Landtag bereits das zweite Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden beschlossen. Das Ziel war, die Verwaltung dem demographischen Wandel anzupassen. Im Rahmen der Umsetzung wurde es (erneut) nötig, bei vielen Ortschaften oder Gemeinden die Straßen- und/oder Ortsnamen zu ändern, um postalische Dupletten zu vermeiden. Damit verbunden sind Bürger in Thüringen auch von einer Adressänderung betroffen.

Was heißt das konkret? Was ist zu beachten?

Nicht nur Ihr Personalausweis muss umgeschrieben werden, auch Ihre Daten im Fahrzeugschein und Brief müssen identisch sein. Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter müssen bei der Zulassungsbehörde gemeldet werden. 

Beim Personalausweis wird, soweit möglich, Ihr vorhandener weitergenutzt, hier wird dieser lediglich durch die Behörde ergänzt.

Auch ihre Versicherungen sollten Sie entsprechend über die neue Adresse informieren, damit Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können oder es im Schadenfall nicht zu Irritationen kommt. In den meisten Fällen reicht die Information per Email, achten Sie hier bitte auf eine entsprechende Reaktion.Gern unterstützen wir unsere Kunden bei der Umschreibung der Adresse von Versicherungsverträgen, soweit diese in unserer Betreuung liegen.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.

Danny Köllner, Team Agrar