Reh in der Morgen- oder Abenddämmerung

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Die Hochsaison der Wildunfälle hat wieder begonnen. Besonders im April und Mai und von Oktober bis Dezember ist mit Vorsicht auf Wildtiere zu achten. Oft in den frühen Morgenstunden und am Abend überqueren Wildtiere die Fahrbahn. Sie suchen dort, an Feldrändern und Waldabschnitten, nach Nahrung. Hierzu nutzen sie gern den Schutz der Dämmerung.

2020 zahlten Kfz-Versicherer für 272.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos rund 853 Millionen Euro. Dies ist auch ein Grund für den Anstieg höherer Preise für Karosserieteile.

Was kann ich tun, um das Tier und mich zu schützen?
  • Tier in Sicht – deutlich die Geschwindigkeit verringern oder wenn möglich vorsichtig abbremsen
  • Fernlicht aus – das Tier wird geblendet und bleibt stehen
  • Hupen – meist wird das Wild hierdurch verscheucht
  • Auf Warnschilder achten, die auf starken Wildwechsel hinweisen
Verhalten bei einem Wildunfall
  • Nicht ausweichen – Für den Fahrzeugführer und die anderen Verkehrsteilnehmer besteht erhöhte Gefahr durch Ausweichmanöver. Diese sind in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Wild selbst.
  • Lenkrad gut festhalten und wenn möglich stark bremsen
  • Nach Zusammenstoß mit dem Wild die Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern
  • Polizei informieren, meist wird auch noch ein Förster hinzugezogen – Eine Wildbescheinigung für die Versicherung wird durch ihn ausgestellt
  • Sollte das Tier verletzt oder tod sein, nicht anfassen – Seuchen- und Verletzungsgefahr
  • Fotos vom Auto, Tier und Unfallort machen – dies ist hilfreich für eine schnelle Schadenabwicklung
  • Tier am Unfallort zurücklassen – das Mitnehmen ist strafbar
  • Versicherer informieren, bevor Wildspuren am Fahrzeug beseitigt werden

Wer den Unfallort ohne eine Meldung verlässt, der verstößt gegen das Tierschutzgesetz!

Wer kommt für den Schaden durch Wild auf?

Bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild (bspw. Wildschweine, Rehe, Hirsche, Fuchs oder Hase) verursacht werden, springt meist die Teilkaskoversicherung ein. Der Vorteil hier, es gibt keine Rückstufung Ihrer persönlichen Schadenfreiheitsklasse. Doch was passiert, wenn bspw. ein Vogel oder eine Kuh ins Auto fliegt/läuft und daraus ein Schaden entsteht? Hier kann dann die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Viele Versicherer haben inzwischen Ihren Schutz der Teilkaskoversicherung nicht nur auf Haarwild begrenzt, sondern auf Tiere aller Art ausgeweitet. Hier lohnt sich einmal die Nachfrage bei Ihrem KFZ-Versicherer, um bestmöglich abgesichert zu sein.

Wir wünschen Ihnen jederzeit eine unfallfreie Fahrt!

Doreen Rapp, Team Wohnungswirtschaft

Quelle
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. www.dieversicherer.de