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Endlich ist es wieder so weit. Überall in Deutschland beginnen die Sommerferien und der wohlverdiente Sommerurlaub steht an. Die Reiseziele stehen fest, letzte Vorbereitungen laufen.

Viele Urlauber planen in der Urlaubszeit einen Roadtrip mit dem eigenen Auto ins Ausland. Doch haben Sie vor Antritt der Fahrt einmal einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen geworfen? Was geschieht, wenn es zu einer Panne oder einem Autounfall kommt?

 

Was passiert, wenn Sie einen Unfall im Ausland verursachen?
Verursachen Sie bei Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten Europas sowie Länder, die zum EU-Geltungsbereich zählen, einen Unfall, dann sind Sie bis zur vereinbarten Deckungssumme durch Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Reisen Sie außerhalb dieser Gebiete, gilt Versicherungsschutz nur, wenn Ihr Reiseland auf der Grünen Karte eingetragen und nicht durchgestrichen ist. Wollen Sie in Nicht-EU Länder verreisen, sollten Sie vor Reiseantritt den Geltungsbereich Ihrer Versicherung erweitern lassen.

 

Kaskoversicherung auch im Ausland gültig?
Auch Ihre bestehende Teilkasko- und Vollkaskoversicherung greift im Ausland in Höhe der vereinbarten Deckungssummen.

Prüfen Sie allerdings bitte, ob Autozubehör wie Dach- oder Heckgepäckträger über Ihre Kaskoversicherung mitversichert sind.

 

Was ist eigentlich die Grüne Karte?
Mit der Grünen Karte können Sie Ihren Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in den meisten europäischen Ländern nachweisen. Innerhalb der EU ist die Karte nicht mehr erforderlich. Dennoch ist es empfehlenswert diese im Fahrzeug mit sich zu führen, da zum einen wichtige Daten zu Ihrer Versicherung und Ihrem Auto darauf vermerkt sind.

 

Was passiert bei einer Panne im Ausland?
Eine Autopanne passiert schnell – einen platten Reifen, Dampf aus der Kühlerhaube, defekte Elektronik. Zusätzlich zu Ihrer Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung empfiehlt sich der sogenannte Kfz-Schutzbrief. Dieser deckt folgende Leistungen ab:

  • Kostenübernahme für Abschleppdienst, Reparatur, Mietwagen, Übernachtungen vor Ort
  • Organisation von Pannenhilfe
  • Überführung Ihres Fahrzeugs an Ihren Wohnort
  • Krankentransport

Prüfen Sie bitte auch hier vorab, ob der Schutzbrief auch für Ihr Reisezielland gilt.

 

Was passiert, wenn Sie im Ausland geschädigt werden?
Sollten Sie im Ausland einen Unfall verwickelt werden, muss die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen. Zwar ist die Kfz-Versicherung auch in anderen Staaten eine Pflichtversicherung, die Deckungssummen ausländischer Kfz-Versicherungen können aber häufig deutlich niedriger sein als in Deutschland. Folgen können sein, dass die Versicherung des Unfallverursachers eventuell nicht alle entstandenen Kosten abdeckt.

Wenn Sie häufig mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, kann es sich lohnen, über den Auslandsschadenschutz nachzudenken. Dieser gleicht Differenzen aus.

Um einen Kfz-Versicherungsschutz im Ausland zu vervollständigen, empfiehlt sich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie hilft bei Unfällen im Ausland Ihre Ansprüche durchzusetzen und ist da hilfreich, wo man die Landessprache oft nicht oder nur bruchstückhaft versteht.

 

Sie nutzen lieber einen Mietwagen auf Reisen anstatt Ihres eigenen Fahrzeugs?
Sind Sie im Ausland hingegen mit einem Mietwagen unterwegs, empfiehlt sich der Abschluss einer Mallorca-Police. Diese ist eine zusätzliche Leistung zu Ihrer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung und springt ein, wenn bei einem Unfall mit einem Mietwagen die Deckung der Versicherung am Urlaubsort nicht ausreicht bzw. gleicht die Haftpflicht-Deckungssumme des Mietwagens im Ausland auf deutschem Niveau aus.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsumfang – sprechen Sie uns gern an.

TVD wünscht Ihnen viel Spaß bei den Urlaubsvorbereitungen sowie eine allzeit sichere & gute Fahrt!

Katrin Möller, Team Wohnungswirtschaft

 

Quellen:
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG www.barmenia.de
HDI Versicherung AG www.hdi.de