Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) wurde am 27.04.2024 verkündet. Verschiedene Faktoren der Wirtschaft werden von diesem Gesetz erfasst – unter anderem die Gruppen-Unfallversicherung.

In der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung war hinsichtlich der Beiträge eine lohnsteuerliche Pauschalierungsgrenze zu beachten. Diese legte fest, bis zu welcher Lohnsumme die Arbeitgeberbeiträge pauschal berechnet werden können, bevor individuelle Beiträge für höhere Löhne erhoben werden müssen. Zum 01.01.2020 wurde die Pauschalierungsgrenze für die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung von 62 EUR auf 100 EUR p.a. angehoben. Auf diese Weise sollte eine adäquate Absicherung der versicherten Personen sichergestellt werden. Grundlage hierfür war seinerzeit das BEG III (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz).

Mit Einführung des Wachstumschancengesetzes wurde nun die Pauschalierungsgrenze von 100 EUR p.a. aufgehoben. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, die Beiträge und damit einhergehend die Versicherungssummen in der Gruppen-Unfallversicherung erneut auf den Prüfstand zu stellen und so die Absicherung dem Bedarf des Versichertenkreises noch besser anzupassen.

Werfen Sie doch auch mal einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen – gegebenenfalls besteht auch hier Anpassungsbedarf. Haben Sie Fragen? Dann kommen Sie gern auf uns zu.

 

Janine Voigtmann – Team Wohnungswirtschaft 

 

Quellen:

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumschancengesetz-2216866 (Bundesregierung Deutschland)

www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/buerokratieentlastungsgesetz-III.html (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

www.beck-seminare.de (Beck Akademie Seminare – Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht)