Blick auf Skipiste mit Gondel-Lift

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Die Winter, gerade hier in Deutschland, sind meist nass und grau, da zieht es die Schneebegeisterten nicht selten in die umliegenden Nachbarländer, mit Ihren einladenden Bergen und Wintersportmöglichkeiten.

In freudiger Erwartung auf blauen Himmel und jeder Menge Schnee wird eingepackt, was nötig ist. Dabei dürfen Skier, Snowboard, Helm und Handschuhe natürlich nicht fehlen. Aber Achtung – Seit 01.01.2022 ist eine Haftpflichtversicherung, zumindest für italienische Skipisten, Pflicht.

Skifahrer und Snowboarder haben bei der Benutzung italienischer Pisten einen entsprechenden Nachweis zu erbringen und mit sich zu führen. Das Risiko von Ski- und Snowboardfahren ist in der Privathaftpflichtversicherung mit enthalten und dort auch abgesichert. Wichtig hierbei – Bitte achten Sie auf den versicherten Personenkreis in der Police. Sogenannte Single-Policen bieten Versicherungsschutz nur für den Versicherungsnehmer. Bei Familienversicherungen sind in der Regel alle Haushaltsangehörigen mitversichert. Mit unseren Partnern im Bereich der Privathaftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit, sich kurzfristig eine Versicherungsbestätigung ausstellen zu lassen.

Sofern Sie Urlaub in diesen Regionen planen und auch Skipisten benutzen, setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Versicherer in Verbindung und lassen sich eine entsprechende Bestätigung ausstellen. Die Bestätigung sollte auch in italienischer Sprache verfasst sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihre Familie einen schönen und unfallfreien Skiurlaub.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da. 

Bastian Hohmann, Prokurist / Teamleiter Wohnungswirtschaft

Quelle
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) www.gdv.de