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Sie produzieren Strom. Diese Freiheit haben Sie sich etwas kosten lassen. Ihr gutes Geld steckt in Ihrem Haus. Vor diesem Hintergrund ist auch eine gute Absicherung der Anlage gegen Schäden zu empfehlen, die nicht nur die Anlage mit den zugehörigen Komponenten, sondern auch den Ertragsausfall abdeckt – haben Sie dabei an eine Photovoltaikversicherung gedacht?

Der Schutz für Solar- und Photovoltaikanlagen als Gebäudebestandteile oder -zubehör
ist in vielen modernen Gebäude-Versicherungskonzepten enthalten. Dieser Versicherungsschutz ist jedoch auf die vereinbarten benannten Gefahren – im Regelfall Feuer, Leitungswasser und Sturm – begrenzt. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage sieht sich jedoch mit vielen weiteren Gefahren konfrontiert, wie z.B.:

  • Kurzschluss an der Verkabelung durch Marderbiss-Schäden
  • Zerstörung der Wechselrichter durch Blitzschlag
  • Diebstahl von Photovoltaikmodulen oder auch Vandalismus, z.B. durch Unbekannte mit gezielten Steinwürfen


Diese Risiken sollten nicht unterschätzt werden.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Gebäude-Versicherer über die Installation einer Photovoltaikanlage in Kenntnis gesetzt wird – einerseits zur Einhaltung der vertraglichen Obliegenheiten, andererseits zur Information bezüglich der Erhöhung des Gebäude-Versicherungswertes.

Eine optimale Absicherung bieten dagegen Photovoltaik-Versicherungen. Sie sind mit einer Allgefahren-Versicherung vergleichbar und beinhalten nur wenige grundlegende Ausschlüsse. So besteht zum Beispiel Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Diebstahl, Sturm und Hagel, aber auch gegen Vorsatz Dritter, Tierverbiss sowie Wasser und eindringende Feuchtigkeit.

Darüber hinaus ist auf die Mitversicherung von Ertragsausfällen (Unterbrechungsschäden) zu achten, damit im Schadenfall entgangene Umsatzerlöse aus der Energieeinspeisung abgesichert sind. Die Haftzeit, das ist der Leistungszeitraum des Versicherers, ist ausreichend zu bemessen und sollte mindestens 6, besser 12 Monate betragen.

Zu guter Letzt ist es nicht nur ärgerlich, wenn Ihre Photovoltaik-Anlage defekt ist, sondern diese auch noch erhebliche Schäden angerichtet hat, für die Sie aufkommen müssen bzw. wenn Sie Ansprüche Dritter wegen erlittener Schäden ausgleichen müssen. Folgende Schäden sind denkbar:

  • Sachschäden durch heruntergefallene Anlageteile
  • Personenschäden durch elektrischen Schlag
  • Schäden, die bei Einspeisung von elektrischen Strom in das Netzt des stromabnehmenden Netzbetreibers entstehen.

Dabei bleibt zu prüfen, ob im Rahmen bestehender Haftpflicht-Versicherungen (z. B. Privat-, Betriebs- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung) bereits entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, sollte hier für ergänzenden Versicherungsschutz mit einer Betreiber-Haftpflicht-Versicherung gesorgt werden.

Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes für Ihre Solar- oder Photovoltaikanlage? Dann kommen Sie gern auf uns zu!

 

Katrin Möller, Team Wohnungswirtschaft

Quelle 
Alte Leipziger www.alte-leipziger.de