Schadenmehraufwand in der Advents- und Weihnachtszeit durch Brände in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

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Doch wann leistet die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung für Brandschäden?
Die Hausratversicherung leistet beispielsweise für die Einrichtungsgegenstände, Kleidung oder auch die Geschenke, wenn der Weihnachtsbaum oder das Adventsgesteck ein Brand verursacht haben. Auch Schäden durch Löschwasser sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Die Gebäudeversicherung ersetzt dafür die Schäden, die ein Brand ganz oder teilweise am Haus verursacht hat.
Wie kann ich mich in der Weihnachtszeit vor einem Brand schützen?
- Offenes Feuer, wie zum Beispiel die Kerzen am Weihnachtsbaum oder der Adventskranz sollten nie unbeaufsichtigt sein, vor allem wenn Kinder dabei sind.
- Der Weihnachtsbaum sollte genügend Abstand zu brennbaren Materialien wie bspw. Vorhängen, Tapeten oder Möbeln haben.
- Kerzen auf Adventskränzen löschen, bevor sie heruntergebrannt sind. Tannengrün trocknet mit der Zeit schnell aus und wird dann zur Brandgefahr.
Rauchmelder – kleine Lebensretter
Rauchmelder können lebensrettend sein, da sie frühzeitig warnen und damit den entscheidenden Zeitvorteil verschaffen, um sich und andere zu retten. Darüber hinaus tragen Sie auch dazu bei, die Ausbreitung von Bränden zu reduzieren.
Mittlerweile sind Rauchmelder in privaten Wohngebäuden bei Neu- und Umbauten in allen Bundesländern Pflicht, in 15 von 16 Bundesländern auch in Bestandsbauten. Insbesondere Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten sollten sinnvollerweise mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit – und bleiben Sie von Bränden verschont.
Doreen Rapp, Team Wohnungswirtschaft
Quelle:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gdv.de