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Wer Verkehrsrechtsschutzversicherung liest, denkt gleich an sein Auto. Klar, wer dieses nicht sein Eigen nennt, denkt daher oft, dass eine solche Absicherung nicht notwendig sei.

Doch wer gerade in diesen Tagen den Blick aus dem Fenster schweifen lässt, der fragt sich vielleicht auch nach der Räum- und Streupflicht auf Gehwegen … und der Haftung, wenn etwas passiert.

Streupflicht: Wer ist für den Gehweg vor dem Grundstück verantwortlich?

Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Für sie gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen Fußgänger und Radfahrer vor Gefahren schützen, die von ihren Immobilien und angrenzenden Gehwegen ausgehen. Eigentümer können die Räum- und Streupflicht vor ihrem Haus

  • persönlich durchführen oder
  • einen Winterdienst beauftragen oder
  • per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.

Versäumt es der Vermieter, die Schneeräumpflicht ausdrücklich per Mietvertrag zu übertragen, bleibt der Vermieter für die Sicherheit auf den Wegen rund ums Haus verantwortlich. Eine andere Möglichkeit vor allem für größere Wohnanlagen ist es, die Streupflicht auf den Hausmeister zu übertragen.

Kommt ein Fußgänger zu Schaden haftet ggf. der Eigentümer. Dort kann man seinen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld anmelden. 

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt. Diese würde zahlen, wenn der Eigentümer haften muss.

Aber gehört der Gehweg überhaupt dem Hauseigentümer oder vielleicht doch der Stadt? Wer ist verantwortlich und muss am Ende für den entstandenen Schaden einstehen? Diese Klärungen können langwierig und auch nervenaufreibend sein. Gut, wenn man dann jemanden hat, der sich darum kümmert, die Ansprüche anmeldet und bis zum Ende klärt.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift nicht nur für das Auto- oder Radfahren, sondern hilft auch Fußgängern berechtigte Ansprüche auszuloten und durchzusetzen. Durch alle Instanzen.


Welche Leistungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren

Oft ist auch eine kostenfreie telefonische Anwaltsberatung in der Verkehrsrechtsschutzversicherung bereits inklusive. Diese kann somit helfen, erste Orientierung zu geben und das weitere Vorgehen zu klären. 

Unser Tipp: Verkehrsrechtsschutz absichern – Denn dies ist nicht nur für Autofahrer eine wichtige Sache. Über unseren Onlinerechner können Sie bequem Ihren Tarif zusammenstellen.

Dirk Weigel, Team TVD Direkt

Quelle:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) www.gdv.de