Teil eines Wellbleches Dach aus Asbest

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In der Vergangenheit kam es bei einigen unserer Mandanten in Fällen von Versicherungsschäden bereits zu erhöhten Kosten infolge von Asbest /-verdacht.

Denn schon der Verdacht löst eine Prüfung aus, welche aus arbeitsschutzrechtlichen / gesundheitlichen Gesichtspunkten selbstverständlich für die Handwerker/Sanierungsfirmen mehr als begrüßenswert ist. Doch damit verbunden steigen auch die Kosten des Versicherungsfalles, da im Falle des Vorliegens von Asbest ganz andere Schutzmechanismen während der Sanierung gelten.

Der ursprünglich geplante Generalverdacht ist jedoch vom Tisch. Und auch die geplanten umfassenden Erkundungspflichten seitens der Gebäudeeigentümer. Die gültige Version verlangt nun eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer/Handwerker. Als Gebäudeeigentümer sind Sie verpflichtet, Angaben zum Baujahr des Gebäudes zu benennen und falls Sie über weitere relevante Informationen hierzu verfügen, diese den Firmen auch mitzuteilen. So sind die Fachfirmen in der Lage, Risikopotentiale zu erkennen und dementsprechend zu handeln.

Sicher, es ist ein Kompromiss, welcher dem Gesundheits- und Arbeitsschutz Rechnung trägt und dabei praxistauglich keine Sanierung oder Modernisierung, auch die der energetischen, zeitlich hemmt oder gar verhindert.

Ungeachtet dessen bleibt der Schutz der Gesundheit für Mieter und Handwerker natürlich oberste Prämisse. Denn Gesundheit ist das höchste Gut.

Ihr Team der TVD GmbH

 

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zur-aenderung-der-gefahrstoffverordnung-und-anderer.html