Neues für 2022

Quelle: TVD GmbH
Rechengrößen zur Sozialversicherung
| Bezugsgröße Monat | Bezugsgröße Jahr | ||
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung | 7.050 EUR (West) | 6.750 EUR (Ost) | 84.600 EUR (West) | 81.000 EUR (Ost) |
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-/Pflegeversicherung | 4.837,50 EUR | 58.050 EUR | ||
Versicherungspflichtgrenze in der Kranken-/Pflegeversicherung | 5.362,50 EUR | 64.350 EUR | ||
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung | 7.050 EUR (West) | 6.750 EUR (Ost) | 84.600 EUR (West) | 81.000 EUR (Ost) |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.290 EUR (West) | 3.150 EUR (Ost) | 39.480 EUR (West) | 37.800 EUR (Ost) |
Umwelt
Die Plastiktüte hat ausgedient. Ab 01.01.2022 dürfen diese im Einzelhandel nicht mehr ausgereicht werden. Erlaubt bleiben weiterhin die sogenannten Hemdchenbeutel u. a. für Obst- und Gemüse.
Einfacher wird’s mit dem Pfandsystem. Hier werden künftig alle Getränkedosen sowie Einwegflaschen aus Kunststoff einheitlich mit 25 Cent bepfandet. Ausgenommen bleiben lediglich Molkereiprodukte.
Eine Novellierung im Tierschutzgesetz verbietet ab 01.01.2022 das Töten von Küken von Haushühnern, die aus Zuchtlinien stammen und auf Legeleistung ausgerichtet sind.
Verkehr
Die Bezahlung für das Aufladen von Elektrofahrzeugen wird mit der „Ladesäulenverordnung“ neu geregelt. Damit besteht dann die Möglichkeit neben Bargeldzahlung auch Debit- und Kreditkarten zur Zahlung einzusetzen. Kleiner Wermutstropfen: Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.
Benzin und Diesel werden durch die neue Stufe der CO2-Steuer einen erneuten Preisanstieg erfahren. Die CO2-Abgabe steigt von 25 EUR / Tonne auf 30 EUR / Tonne, was zu einer Verteuerung von 1,4 Cent je Liter Benzin und 1,6 Cent je Liter Diesel führt.
Auch 2022 wird es auf Österreichs Straßen wieder teurer. Die Gebühren für das „Pickerl“ steigen ab 01.01.2022 für PKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht auf 9,60 EUR (10 Tages-Vignette), 28,20 EUR (2-Monats-Vignette) bzw. 93,80 EUR (Jahresvignette).
Steuern + Geld
Das Porto wird mal wieder teurer. Die Deutsche Post erhöht die Preise für den Versand von Standardbriefen auf 85 Cent (bisher 80 Cent) und für Postkarten auf 70 Cent (bisher 60 Cent).
Für die betriebliche Altersversorgung in Form von Entgeltumwandlung gilt ab 01.01.2022 ein gesetzliches Recht auf einen Zuschuss des Arbeitgebers, sofern dieser hier Sozialbeiträge einspart. Der Zuschuss liegt bei 15%.
Wichtig zu wissen: Die Verpflichtung zum Arbeitgeberzuschuss gilt nun auch für Verträge die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. Bislang galt hier eine Übergangsregelung.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von derzeit 9.744 EUR auf künftig 9.984 EUR, ein Plus von 240 EUR gegen-über 2021.
Die EEG-Umlage sinkt 2022 deutlich von 6,50 ct/kWh auf künftig 3,723 ct/kWh.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest 2021 und einen guten Start ins neue Jahr.
Freuen Sie sich darauf, auch im kommenden Jahr wieder viel Neues zu entdecken.
Ihre TVD GmbH
Christian Merkelbach, Prokurist / Teamleiter SoWi
Quellen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung www.bundesregierung.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) www.bmas.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz www.bmwi.de
Bundesministerium der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de
Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) www.adac.de