Drei Radfahrer in den Bergen.

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Die Corona-Pandemie hat das Interesse der Menschen am Fahrrad geweckt. Auf dem Weg zur Arbeit lassen sich große Menschenmengen in öffentlichen Verkehrsmitteln meiden und auch in der Freizeit ist die Radtour ein willkommener Zeitvertreib. Und nicht zuletzt ist auch der nahende Sommer Grund genug für die Anschaffung eines Fahrrades.

Doch nicht nur Besitzer eines, nicht selten recht teuren, Fahrrades erfreuen sich daran, sondern auch bei Dieben erfreuen sich Fahrräder großer Beliebtheit. Obgleich die Zahl der gemeldeten Diebstähle im Jahr 2020 geringfügig gesunken ist, so ist es dennoch ratsam, sein Rad zu schützen und abzusichern.

Eine Möglichkeit der Absicherung ist die Hausratversicherung. Hierbei ist jedoch oftmals lediglich der Fahrraddiebstahl infolge eines Einbruches – „Einbruchdiebstahl“ – abgesichert. Um Einbruch-Diebstahl handelt es sich dann, wenn das Fahrrad aus einem geschlossenen Raum (z.B. Keller) entwendet wurde. Wird das Fahrrad hingegen beispielsweise auf der Straße gestohlen, also außerhalb eines geschlossenen Raumes, so spricht man von „einfachem Diebstahl“. Für diesen bietet die Hausratversicherung zumeist keinen Versicherungsschutz. In diesem Fall bedarf es einer „Zusatzklausel“. Diese ist Bestandteil von etwa der Hälfte aller Hausratversicherungsverträge.

Hier ist es ratsam, seine eigenen Verträge daraufhin einmal genauer zu prüfen. Bei Bedarf sollte man seine Police entsprechend erweitern.

Sollte Ihr Fahrrad nun das Ziel von Dieben geworden und ein Versicherungsfall eingetreten sein, so ist es hilfreich, dem Versicherer „den Kaufbeleg, Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer“ des Rades vorlegen zu können. Zudem ist es empfehlenswert, ein Foto seines Fahrrades zu machen.

In der Regel kommt der Versicherer für den „Neuwert des Fahrrades“ auf. Die Höhe der Entschädigung entspricht also den Kosten für ein „ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand“. Hierbei gilt es jedoch die Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zu beachten. Diese können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. In geschlossenen Räumen sind Fahrräder bis zur Versicherungssumme mitversichert (Einbruchdiebstahl). Der „einfache Diebstahl“ hingegen ist mit einer separaten Höchstversicherungssumme geregelt.

Haben Sie Fragen zum Thema Fahrradversicherung? Dann rufen Sie uns einfach an. Werfen Sie vorab gern auch einen Blick auf unsere Internetseite www.tvd-direkt.de.

Janine Voigtmann, Team Wohnungswirtschaft

Quellen:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) www.gdv.de
Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale.de