Nachaufnahme, Fahrradlenker mit Korb.

Quelle: Adobe Stock 201412580

In den letzten Tagen ist die Natur rund um uns herum wieder zum Leben erwacht. Immer öfter sieht man bunte Farbenmeere von Krokussen und Narzissen. Die kalten Tage werden seltener und kaum zeigen sich die ersten Sonnenstrahlen, verwandeln sich Fußgängerzonen und Einkaufsmeilen wieder in ein geselliges Treiben. In den Cafés drängen sich Sonnenhungrige an den kleinen Tischen.

Mit der Sonne steigt nicht nur unsere gute Laune, sondern auch wir werden wieder aktiver. Die Fahrräder werden aus den Kellern geholt, die Motorräder werden auf Vordermann gebracht und der ein oder andere schnürt vielleicht auch seine Wanderschuhe. Jeder von uns weiß, bevor man sich aufs Rad oder Motorrad schwingt, seine Technik und Ausrüstung zur Sicherheit, im Idealfall von einem Fachmann checken zu lassen.

Doch Vorsicht: Wie sieht es mit Ihrer persönlichen Sicherheit und Schutz aus? 8 Millionen Menschen erleiden jährlich in Deutschland Unfälle. Dabei passieren die meisten in der Freizeit, beim Sport und zu Hause. Dabei kann eine Unfallversicherung ein wichtiger Schutz für Sie sein.

Aber wann liegt ein Unfall vor?

"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." 

Wer braucht eine Unfallversicherung?

Sinnvoller Schutz für jeden. Egal ob für Kinder, junge Erwachsene, Familien oder Senioren. Jeder, der aktiv am Leben teilnimmt, ist gefährdet. Finanzielle Unfallfolgen können existenzbedrohend sein – egal ob durch Einkommensbußen, hohe Kosten für Kinderbetreuung, Umbau des eigenen Hauses.

Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht oft nur ein geringer oder kein Versicherungsschutz. Eine gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfällen in der Freizeit.

Welche Leistungen bietet eine Unfallversicherung?

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistungen
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen

Im Hinblick auf Berufstätige besteht neben der Möglichkeit der Absicherung über eine private Unfallversicherung, auch die Option einer Gruppenunfallversicherung über den Arbeitgeber. Hierbei wird die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen, welche nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen aufkommt. Dabei obliegt allein dem Arbeitgeber die Entscheidung, in welchem Umfang die Mitarbeiter*innen versichert werden sollen. Zudem stellt eine Gruppenunfallversicherung auch ein gutes Bindungsinstrument für Mitarbeiter*innen dar und kann durchaus die Attraktivität des Unternehmens steigern.

Wir möchten, dass Sie mit einem Lächeln aktiv in den Frühling starten. Für tiefergehende Informationen sprechen Sie uns gern an.

Genießen Sie den Frühling – Wir kümmern uns!

Katrin Möller, Team Wohnungswirtschaft

Quellen
Verbraucherzentrale NRW e.V. www.verbraucherzentrale.de
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. www.dieversicherer.de