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Uns alle beschäftigt die Energiekrise. Steigende Energiekosten bei sinkenden Temperaturen lässt manchen Sparfuchs erfinderisch werden und Teelichtöfen sind das neuste Must-have, so die sparsamen Zeitgenossen im Jahr 2022.

Gehören Ihre Mieter auch dazu? Um für Sie etwas Licht ins Dunkle zu bringen, ein paar Informationen rund um den Teelichtofen.

Die Tontöpfe werden mit mehreren Teelichtern erwärmt und sollen die gespeicherte Wärme in den Raum abgeben.

Wie effizient ist diese Heizungsmethode?

Die Leistung eines Teelichts beläuft sich etwa auf 30 bis 40 Watt. Eine Anzahl von 5 Teelichtern ergibt in Summe ungefähr 150 bis 200 Watt. Innerhalb von ein paar Minuten erhitzt sich der innere Topf auf circa 110 Grad und der äußere auf 55 bis 60 Grad. Dies ist etwas höher als ein üblicher Heizkörper, dafür allerdings mit wesentlich geringerer Fläche.  Wenn der zu beheizende Raum nicht zu groß ist, kann lediglich eine gewisse Grundtemperatur gehalten werden, als wirkliche Heizung kann diese Methode nicht fungieren.

Wichtiger Warnhinweis: Einfach mehr Teelichter nutzen – Tun Sie das bitte nicht! Werden zu viele Teelichter verwendet und der Abstand ist unter 5 Zentimetern, kann es zu einem Wachsbrand kommen und dies ist ähnlich gefährlich wie ein Fettbrand und kann nicht einfach mit Wasser gelöscht werden.

Welche Gefahren verbergen sich hinter dem Teelichtofen?

Teelichtöfen sind für geschlossene Räume nicht zugelassen, es besteht die akute Gefahr der Kohlenmonoxid-Vergiftung. Ferner besteht besonders für Kinder und Haustiere Verbrennungsgefahr, weil diese nicht die entsprechende Vorsicht walten lassen. Wie bereits erwähnt, besteht auch die Möglichkeit eines Wachsbrandes, welcher sich auf die Wohnung ausweiten kann. Das Zerbrechen des Teelichtofens durch Hitze kann ebenfalls einen Brand auslösen, wenn die abgeplatzten Teile auf brenn fähiges Material fallen. 

Wie verhält sich der Versicherungsschutz?

Fahrlässigkeit, auf diese Klausel kommt es in der Police an. Ältere Verträge decken möglicherweise nur Schäden ab, die aus einer leichten Fahrlässigkeit resultierten. Neue Verträge inkludieren auch Leistungen, die Ihre Ursache in einer groben Fahrlässigkeit haben. Lediglich im Niedrigpreissegment gilt die grobe Fahrlässigkeit auch bei neuen Verträgen oft als ausgeschlossen. Es lohnt sich immer Ihre Police prüfen zu lassen, ob Sie grobe Fahrlässigkeit abgedeckt haben.

Zahlt die Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden und ein Mieter hat diesen verursacht, kann es zu Regressansprüchen gegenüber der Privathaftpflichtversicherung kommen.

Fazit: Teelichtöfen sind unterm Strich teurer als Gas und bringen einige Gefahren mit sich, die Sie sehr teuer zu stehen kommen können. Wir raten Ihnen davon ab.

Wir wünschen Ihnen ein gutes und sicheres Durchkommen, durch die Energiekrise.

Svenja Dietzel, Team TVD Direkt

Quellen
Wirtschaftswoche (wiwo.de)
DV8 Media Photovoltaik.one
Mitteldeutscher Rundfunk MDR.DE
DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG Sächsische.de (saechsische.de)