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Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor ungeahnte Herausforderungen. Manager werden mit zunehmenden Haftungsrisiken konfrontiert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rechnet mit einer riesigen Prozesswelle gegen Unternehmensleiter.

Viele Unternehmen gerieten in der Krise in Schwierigkeiten. Bund und Länder versuchten zu helfen und unterstützten die Firmen mit Maßnahmenpaketen, u. a. der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Das heißt im Klartext: überschuldete Unternehmen müssen bis Ende des Jahres keinen Insolvenzantrag stellen.

„Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an: Sie verstellt den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, hält Unternehmen künstlich am Leben und schafft Unsicherheit allerorten“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.

Der GDV rechnet aufgrund der aufgeschobenen Insolvenzen mit einer „Flut von Rechtsstreitigkeiten“. Eine Höhe ist dabei nicht abzuschätzen. Die Versicherer gehen von Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe aus.

Insolvenzverwalter sehen hierbei in der D&O-Versicherung einen „Rettungsanker“. Es ist jedoch abzuwägen, ob es sich um berechtigte Ansprüche handelt. Der GDV führte hierzu eine aktuelle Analyse von 368 D&O-Schadenfällen nach Insolvenzen durch. „Die ersten Ansprüche der Insolvenzverwalter sind ausnahmslos entweder zu hoch oder gänzlich unbegründet“, kommentiert Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung. Diese forderten im Schnitt eine Summe von knapp 7 Millionen Euro aus dem Privatvermögen der Verantwortlichen. Die Abwehr unbegründeter Forderungen wird allerdings viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Im Schnitt betrugen die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz über 30.000 Euro. Auch wenn sich die Forderungen als unbegründet herausgestellt haben, blieb im Durchschnitt ein Schadenersatz in Höhe von rund 140.000 Euro übrig (lediglich 2 Prozent der ursprünglichen Forderung). Bis zum Prozessende dauerte es oftmals mehr als zwei Jahre.

Jedoch ist zu beachten: auch wenn viele der „Vor“-Coronafälle als unberechtigt zurückgewiesen wurden, heißt das nicht, dass dies so bleibt.

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Isabel Hille, Team Sozialwirtschaft

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) https://www.gdv.de/de