Ein Fahrrad als Nahaufnahme.

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So langsam beginnt wieder die Fahrradhauptsaison, in der wieder viel mehr das Fahrrad als Hauptverkehrsmittel zum Weg zur Arbeit genutzt wird, anstatt Bahn, Bus oder Auto.

Durch die Corona-Pandemie hat der Kauf von Fahrrädern vermehrt zugenommen, sodass auch die Anzahl von Diebstählen dementsprechend angestiegen ist. Die Gesamtanzahl der gemeldeten gestohlenen Fahrräder im Jahr 2022 beträgt hierbei 140.000. Im Vergleich zum Jahr 2020 lag der Wert hier bei 110.000. Zusätzlich muss auch die große Dunkelziffer der nicht gemeldeten Fahrraddiebstähle beachtet werden.

Oft reicht nur ein kurzer Moment, der ausgenutzt wird. Der Halt bei der Bäckerei, in dem man nur das Fahrrad kurz abstellt, um seine Brötchen zu holen, um danach festzustellen, dass das Fahrrad „Beine“ bekommen hat und man jetzt zu Fuß nach Hause laufen darf.

Diese Situation kann jeden treffen, egal ob auf dem Dorf oder in der Stadt – nur wie ist man hierbei abgesichert?

Regelmäßig wird in vielen Fällen die Hausratversicherung tätig. Um einen Einbruch-Diebstahl handelt es sich, wenn das Fahrrad aus einem geschlossenen Raum wie der Keller, dem Abstellraum oder der Wohnung entwendet wurde. Oftmals wird aber das Fahrrad im öffentlichen Raum, wie in dem oben genannten Beispiel, entwendet. Hierbei handelt es sich um einen einfachen Diebstahl, für die die Hausratversicherung zunächst grundlegend keinen Schutz bietet. Dafür muss zusätzlich eine „Fahrradklausel“ vereinbart sein, diese ist in den meisten Hausratversicherungen ein Bestandteil. Schutz besteht aber dann nur, wenn das Fahrrad richtig gesichert ist, mit einem Bügel – oder Kettenschloss.

Prüfen Sie doch einmal, ob Ihre Hausrat-Versicherung die Fahrradklausel beinhaltet.

Sollte der Fall eingetreten sein und ihr Fahrrad wurde entwendet, so ist es für den Versicherer hilfreich, bei Schadenaufnahme den Kaufbeleg, die Marke und die Rahmennummer/Codierung zur Verfügung zu stellen sowie ein Foto.

Im Schadenfall wird der Wiederbeschaffungswert erstattet. Dieser bemisst sich danach, wie viel das Fahrrad bzw. ein gleichwertiges Ersatzrad zum Schadenzeitpunkt kosten würde. Außerdem zu beachten ist die Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Bei einem Einbruchdiebstahl sind Fahrräder bis zur (Gesamt-) Versicherungssumme mitversichert, hingegen beim einfachen Diebstahl jedoch ist dieser separaten Höchstversicherungssumme geregelt.

Ein kleiner Tipp zum Schluss: Für hochwertige Fahrräder oder Pedelecs/E-Bikes empfiehlt sich ggf. auch der Abschluss einer separaten Fahrrad-Versicherung.

Haben Sie Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen oder deren zugrundeliegenden Bedingungen? Bestehen Unklarheiten über den Versicherungsumfang Ihres Vertrages? 

Dann kommen Sie gern auf uns zu. 

Sara Bühling, Team Sozialwirtschaft