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Für jeden Reisenden ist es ein Albtraum: Der Koffer taucht einfach beim Gepäckband nicht auf. Man lässt die Tasche einen kurzen Moment unbeobachtet und schon ist sie weg. Beim Buchen von Reisen bieten viele Reiseportale eine Reisegepäckversicherung an.

Ihr Gepäck auf der Reise wird beschädigt, gestohlen oder geraubt. In diesem Fall soll die Versicherung zahlen, aber oft leistet diese nur eingeschränkt oder gar nicht. Es gibt eine lange Liste von Ausschlüssen und Höchstentschädigungsgrenzen.

Selten komm der Versicherer für den Verlust von Flugtickets, Kreditkarten oder Bargeld auf. Wertsachen, wie unter anderem Kameras oder Sperrgepäck, wie zum Beispiel Golfbags oder Surfbretter, werden wenn überhaupt bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze ersetzt.  Es gilt außerdem zu beachten, dass Sie meist nicht den Neupreis Ihrer Gegenstände, sondern lediglich den Zeitwert erhalten. Des Weiteren gilt es häufig als „grob fahrlässig“, wenn Sie Ihr Gepäck nicht ständig im Blick oder es zwischen die Beine geklemmt hatten.

Was Sie unbedingt wissen sollten:
Zum großen Teil ist Ihr Gepäck bereits abgesichert, für den Fall, dass es abhandenkommt oder beschädigt wird. Bei Flugreisen ist oftmals die Airline verantwortlich und bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter.

Eine Hausratversicherung kann Ihnen ebenfalls helfen. Diese beinhaltet meist eine Außenversicherung, die im Urlaub auch das Reisegepäck einschließt. Entsprechende Beispiele wären: Die teure Uhr wird aus Ihrem Hotelzimmer gestohlen oder ein Brand in Ihrer Unterkunft beschädigt Ihr Eigentum.

Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung ist in der Regel nicht notwendig, die Überprüfung Ihrer Hausratversicherung kann Ihnen hier bares Geld sparen.

Gerne unterstützen und beraten wir Sie.

Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub.

Svenja Dietzel, Team TVD Direkt

 

Quellen
Finanztip Verbraucherinformation GmbH www.finanztip.de
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. www.dieversicherer.de