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Wenn ein Gewitter aufzieht, kann noch viel mehr als ein Fernseher, ein Dach oder eine Wechselsprechanlage beschädigt werden.

Der Grund liegt in der veränderten Gebäudeausstattung - intelligente Heizungssteuerungen, vernetzte Alarmanlagen und komplexe Datensysteme. Laut GDV-Bilanz sind diese Komponenten heute Standard in Wohngebäuden, Sozialeinrichtungen und Immobilienportfolios.

Aber es gilt zu unterscheiden: Blitzschäden entstehen durch direkten Einschlag. Überspannungsschäden entstehen indirekt — wenn ein Blitz in der Nähe einschlägt und die Energie über Stromleitungen ins Gebäude gelangt. Beide Szenarien sollten in den Versicherungsbedingungen und den Klauseln beschrieben und vereinbart sein.

Doch viele ältere Versicherungsverträge wurden für eine andere Ausstattungsgeneration geschrieben. Überspannungsschäden sind oft nicht versichert — oder nur unter der Bedingung, wenn ein Blitzableiter am Gebäude vorhanden ist.

Mieter benötigen eine Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände. Eigentümer von Wohngebäuden oder Sozialeinrichtungen benötigen zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Gebäude selbst und an fest eingebauten Komponenten wie Heizungssteuerungen abdeckt.

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist da unerlässlich — insbesondere auf Ihre Obliegenheiten (z.B. Meldepflichten, Dokumentationspflichten).

Nicht oder in vollem Umfang gedeckte Schadenfälle sind das Ergebnis. Versicherungsschutz, der älter ist als die Gebäudeausstattung, ist kein Schutz.

Passt der Versicherungsschutz zur aktuellen Ausstattung?

Gleich rechnen unter www.tvd-direkt.de oder uns direkt ansprechen.

Bastian Hohmann

TVD GmbH