Ab dem 1. März 2025 müssen rund 2,9 Millionen Mofas, Mopeds und E-Scooter auf neue grüne Kennzeichen umsteigen. Die bisherigen blauen Versicherungskennzeichen verlieren Ende Februar ihre Gültigkeit.


Der jährliche Farbwechsel hat einen wichtigen Grund: Polizei und Ordnungsamt können auf einen Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Wer im März weiterhin mit den alten blauen Kennzeichen unterwegs ist, handelt rechtswidrig und ist nicht versichert. Im Falle eines Unfalls sind dann sämtliche Kosten selbst zu tragen, einschließlich möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer. Das Fahren von Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz ist strafbar – Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


Bilanz: Höhere Schäden und steigende Diebstähle

Im Jahr 2023 wurden mit den 2,9 Millionen Fahrzeugen, die ein Versicherungs-kennzeichen tragen, etwa 21.300 Haftpflichtschäden registriert. Im Durchschnitt zahlten die Versicherer über 4.600 Euro pro Schaden, was einem Anstieg von 15 Prozent entspricht.

Die Diebstahlzahlen sind ebenfalls besorgniserregend. Im Jahr 2023 wurden mehr als 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen, was einem Anstieg von 46 Prozent entspricht, besonders betroffen sind E-Scooter.

Für welche Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen?

Im Gegensatz zu Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, um auf öffentlichen Straßen betrieben werden zu dürfen. Eine Betriebserlaubnis sowie ein gültiges Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette sind ausreichend.

Folgende Fahrzeuge benötigen das klassische Versicherungskennzeichen (Maße: 13,0 x 10,1 cm):

- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und  einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung über 25 km/h oder einer motorisierten Unterstützung bis maximal 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller mit Betriebserlaubnis, die maximal 45 km/h schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle.
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h,       die vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Für E-Scooter oder Segways, die eine Betriebserlaubnis gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (in Kraft seit 15. Juni 2019) erhalten haben, ist eine Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm erforderlich.

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig auf die neuen grünen Kennzeichen umzusteigen. Die neuen Kennzeichen erhalten Sie direkt bei uns.

 

Ihr Team der TVD GmbH

Quelle: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)