Quelle: Adobe Stock 168362214

E-Scooter weisen eine ähnliche Schadenbilanz auf, wie Mofas und Mopeds, zeigt die erste Auswertung der deutschen Versicherer.

Knapp 2 Jahre sind nun seit der Zulassung von E-Scootern im deutschen Straßenverkehr vergangen. Zeit eine erste (Schaden) Bilanz für die Versicherer zu ziehen. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden im Jahr 2020 mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen. Die Schadensumme beläuft sich für jeden dieser Unfälle im Schnitt auf rund 3.850 Euro. Nach dieser Auswertung weisen die modernen Flitzer daher eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Moped. Oft kannte man sie bislang nur aus dem Stadtbild vieler Großstädte, als Mietfahrzeuge. Aber auch im privaten Bereich erfreuen sich E-Roller immer größer werdender Beliebtheit.

Seit Juni 2019 dürfen sie offiziell auf deutschen Straßen fahren. Genau wie Mopeds und Mofas brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.


Schilderwechsel für E-Scooter und Mopeds:Ab 01. März gelten nur noch grüne Kennzeichen

So stellt der GDV heraus, dass „Ab dem 1. März 2022 dürfen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nur noch mit grünen Schildern unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen.“

Für welche Fahrzeuge gelten Versicherungs-Kennzeichen und Plaketten?

Laut GDV gilt folgendes; „Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Kilometer pro Stunde und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Kilometer pro Stunde schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.“

Folie statt Blech:

Seit 2021 sind die Versicherungskennzeichen für Mopeds und andere derartige Gefährte auch in Form einer Klebefolie zugelassen. Die Folie wird auf einer Kunststoffplatte, welche am Fahrzeug befestigt ist, aufgeklebt und kann jährlich erneuert bzw. überklebt werden. Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als Ausnahmeverordnung erlassen und am 31. August 2020 (BGBl. I S. 1968) im Bundesgesetzblatt verkündet. Demzufolge ersetzt die Klebefolie, das bisherige Blechschild. Im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist dies ein sehr guter Ansatz. Die Folienlösung kann im Pilotprojekt zunächst für drei Jahre als Alternative zu den herkömmlichen Blechschildern angeboten werden. Aktuell bieten jedoch noch nicht alle Versicherer diese Möglichkeit an. Die aktuellen Versicherungs-Kennzeichen erhalten Sie von den KFZ-Versicherern.

Sprechen Sie bei Bedarf auch Ihren TVD-Ansprechpartner an. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Dirk Weigel, Teamleiter TVD Direkt


Quellen:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) www.gdv.de 
Verlag und Redaktion procontra www.procontra-online.de
Bundesministerium www.bmvi.de