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Newsübersicht

Quelle: Adobe Stock 49021879

Sowohl dem Eigentümer als auch dem Versicherer eines Wohngebäudes ist er leider nicht unbekannt – der Leitungswasserschaden. Er tritt unerwartet auf, kann vielfältige Ursachen haben und zieht oft immense Kosten nach sich.

Allein im Jahr 2019 wurden Sachversicherer mit über 1 Million Schäden durch Leitungswasser konfrontiert. In der Wohngebäudeversicherung beliefen sich die Kosten für diese Schäden auf über 3 Milliarden Euro.

Eine der Ursachen für Leitungswasserschäden, gerade in der aktuellen Jahreszeit, ist Frost. Doch was ist zu tun, um dem frostbedingten Schaden an Wasserrohren vorzubeugen?

Das wohl effektivste Mittel gegen Frost und Kälte ist Wärme. Folglich sollte die Beheizung aller Räume innerhalb eines Gebäudes in der kalten Jahreszeit stets sichergestellt sein. Hierbei ist zu beachten, dass der „Frostwächter“ bzw. die „Frostschutzstellung“ an Heizkörpern ausschließlich den Heizkörpern dienlich ist. Je größer die Entfernung der Rohre vom Heizkörper, desto geringer ist deren Schutz. Und nicht zu vergessen bei der Beheizung sind jene Räume, die nicht regelmäßig genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Kellerräume.

Wasserrohre, die sich hingegen nicht innerhalb, sondern außerhalb eines Gebäudes befinden, müssen anderweitig vor Frostschäden geschützt werden. Es empfiehlt sich, diese vollständig zu entleeren und entleert zu halten. „Wasserzapfstellen“ sollten abgesperrt werden. 

Zu beachten ist, dass die Policen zur Gebäudeversicherung sogenannte „Obliegenheiten“ enthalten. Diese sind fester Vertragsbestandteil und daher von jedem Eigentümer einzuhalten. Bei Nichtbeachtung ist in der Regel mit eingeschränkten Entschädigungsleistungen durch den Versicherer zu rechnen. Schlimmstenfalls kann die Verletzung einer solchen Obliegenheit die Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherer zur Folge haben. 

Haben Sie Fragen rund um die Absicherung der Gefahr Leitungswasser und die damit einhergehenden Obliegenheiten?
Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.

Janine Voigtmann, Team Wohnungswirtschaft

Quellen:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 
https://www.gdv.de/de/themen/news/frostschaeden-an-wasserleitungen-lassen-sich-einfach-vermeiden-19908
https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/schaeden-in-milliardenhoehe-durch-geplatzte-rohre—koeln-wieder-am-staerksten-betroffen–64240

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gebaeude-frostschaeden-wann-die-versicherung-nicht-zahlt_210_78842.html