Mit uns bestens versichert.
Fair, transparent, partnerschaftlich.
Wir hören zu und wollen verstehen, um maßgeschneiderte Versicherungskonzepte zu entwickeln.
Flexibel und skalierbar
Dank flexibler und kombinierbarer Bausteine eignen sich unsere Lösung für kleine und große Unternehmen und Einrichtungen,
Einfach und schnell zur passenden Lösung.
Überlassen Sie uns die langwierige und komplizierte Suche nach der passenden Versicherung.
Unsere Lösungen
Damit Beständiges bestehen bleibt.
Als Branchenspezialist für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft betreuen und beraten wir seit mehr als 30 Jahren. Marktführend in Thüringen, aber auch überregional und deutschlandweit.
Sicherheit für die, die anderen helfen.
Als Versicherungsmakler für die Sozialwirtschaft beraten und versichern wir eine Vielzahl an sozialen Einrichtungen im Pflege-, Erziehungs- und therapeutischen Bereich.
Auch im Alltag bestens versichert.
Wir bieten einen modularen Versicherungsschutz für Privatpersonen und Haushalte, der sich flexibel an jeden Alltag anpassen lässt. Bequem vom Sofa berechnen und mit wenigen Klicks abschließen.
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Newsübersicht
Herabfallende Schneemassen und Eiszapfen können erhebliche Schäden verursachen.
An dieser Stellte stellt sich die Frage: Wer haftet für Schäden durch Dachlawinen?
Einerseits kann zunächst grundsätzlich der Hauseigentümer für Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht werden. Denn im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass Gehweg und Fahrbahn gefahrlos passiert werden können. Dies muss in dem Umfang geschehen, die dem Hauseigentümer mit zumutbaren Mitteln möglich ist.
Eine regelmäßige Kontrolle des Daches, insbesondere nach heftigen Schneefällen oder bei Tauwetter ist für den Hauseigentümer verpflichtend, gerade auch dann, wenn keine Schneefanggitter montiert sind. Jedoch wird niemand verlangen, dass der Schnee vom Dach geschaufelt wird, oder Eiszapfen in großer Höhe beseitigt werden.
Wichtig ist, dass bei großen Schneemengen auf dem Dach oder bei Schneeverwehungen, die sich nicht entfernen lassen, Absperrungen erfolgen und Warnschilder gut sichtbar auf die drohenden Gefahren aufmerksam machen. Passanten und Autofahrer sind gut beraten, diese Hinweise ernst zu nehmen. Sie müssen sich sonst bei etwaigen Schadenersatzansprüchen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Im Schadenfall ist es wichtig, die Beweise durch Fotos und Zeugenaussagen sicherzustellen, um deb entsprechenden Nachweis der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auch führen zu können.
Sinnvoll ist es in jedem Fall zunächst die eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Der Versicherer wird den entstandenen Schaden nach entsprechender Regulierung dann beim Schadenverursacher regressieren.
Beim Hauseigentümer und dessen Versicherung können dann eigenständig, oder mit anwaltlicher Unterstützung, weitergehende Ansprüche wie zum Beispiel Selbstbeteiligung, Rückstufung, Wertminderung und Nutzungsausfall, sowie ggf. Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend gemacht werden.
Wir hoffen, dass Sie unfall- und schadenfrei durch den Winter gekommen sind. Andernfalls sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern, denn mit uns sind Sie bestens versichert.
Katrin Möller, Team Wohnungswirtschaft
Quellen:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) www.gdv.de
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