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Newsübersicht

Quelle: Adobe Stock 394062799

In den vergangenen Jahren hat sich das städtische Wohnumfeld für immer mehr Menschen zum „place to be“ entwickelt. Jedoch zieht es nicht nur diese verstärkt in den urbanen Raum, auch eine große Zahl an Wildvögeln hat die Vorzüge der modernen Zivilisation für sich erspäht. Einer von ihnen scheint sich – mitunter sehr zum Ärger seiner ungefiederten Nachbarn und Gebäudeeigentümer – in der Stadt besonders heimisch zu fühlen: der Buntspecht.

Um trommelnd eine Partnerin zu bezirzen oder eine Liebeshöhle zurecht zu zimmern, macht er vor nahezu keinem Material halt. Für gewöhnlich nisten Spechte in alten oder toten Bäumen, die raue Oberflächenstruktur einer verputzten Fassade erweckt bei den Tieren jedoch ebenfalls den Eindruck einer Baumrinde. Die Beschaffenheit der dahinterliegenden Fassadendämmung suggeriert ihm dabei weiches, vermoderten Holz – die perfekte Illusion. Geeignete Bäume als natürlicher Lebensraum sind knapp, auch in der Vogelwelt herrscht akuter Wohnungsmangel. Vor allem kranke oder beschädigte Bäume müssen insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oftmals weichen. 

Durch seinen Erfindungsreichtum hat der Schnabel-Vandale gelernt, dass auch wärmegedämmte Fassaden eine geeignete Alternative für den modernen Wohnungsbau darstellen können – mit dem positiven Nebeneffekt einer deutlichen Zeitersparnis gegenüber dem konventionellen Baumstamm. 

Mit großem Eifer macht er sich kurzerhand die dünne Putzschicht zu Eigen und schafft mit dem Ausräumen des dahinterliegenden Dämmmaterials Baufreiheit.

Doch wie wird man den Mietnomaden nun wieder los? Das ist gar nicht so leicht, denn sowohl der Vogel selbst, als auch seine Niststätte an Gebäuden stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Töten, Verletzen oder Fangen der Tiere sowie die Zerstörung der Quartiere sind zu jeder Jahreszeit untersagt. Besonders in der Brutzeit von April bis August dürfen Fassadenhöhlen nur dann saniert werden, wenn überprüft wurde, dass darin nicht gehaust wird. 

Entstandene Beschädigungen sollten grundsätzlich schnellstmöglich wieder instandgesetzt werden, um beispielsweise die Wärmeisolierung nicht einzubüßen. Weiterhin bieten die entstandenen Löcher Feuchtigkeit von außen ein Einfallstor, was zu weiteren Folgeschäden führen kann. 

Perspektivisch empfehlen sich Baumaterialien, welche dem Specht keine Angriffsfläche bieten. Auf glatten Fassaden fehlt dem Specht beispielsweise der „Grip“ um sich festzukrallen. Auch besonders dicken Verputz können sie nur schwer durchdringen.

Durch die Sanierung der Löcher werden die Vögel allerdings zwangsweise obdachlos, in den meisten Fällen muss eine Ausweichwohnung angeboten werden. Der gesetzlichen Verpflichtung zum Quartierschutz kann man beispielsweise durch die Einrichtung von Nistkästen an Bäumen nachkommen. 

Einige Höhlennutzer sind jedoch ortstreu und damit anspruchsvoller – für diese Arten muss das Ersatzangebot direkt am Haus geschaffen werden. Der Specht als Aushängeschild unter den Fassadenhackern zeigt sich von diesen Alternativen allerdings meist unbeeindruckt: Er ist ein echter Macher und baut lieber selbst, anstatt auf Fertigteil-Nistkästen zurückzugreifen. 

Für unsere Mandanten besteht über den TVD – Rahmenvertrag zur Gebäudeversicherung Deckung für die Kosten zur Beseitigung von Gebäudeschäden durch wildlebende Wirbeltiere. Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Entschädigungsgrenzen die Kosten für die Beseitigung von Schäden an der Außenseite des Gebäudes, an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern sowie an elektrischen Leitungen und Anlagen, die unmittelbar durch wildlebende Wirbeltiere verursacht wurden. 

Eine mögliche Folge von Fassadenbeschädigungen kann eindringende Feuchtigkeit von außen sein. 

Hierfür können wir vertragliche Deckung durch zusätzlichen Einschluss anbieten. Soweit auch die Gefahr Leitungswasser versichert ist, ersetzt der Versicherer hierbei innerhalb der Entschädigungsgrenzen die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an bewohnten, versicherten Gebäuden, die durch allmähliche Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser, Schnee oder Eis verursacht sind. 

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter von TVD für Ihre Fragen zum erforderlichen Versicherungsschutz zur Verfügung, bitte sprechen Sie uns einfach an.

Henrik Arndt, Team Wohnungswirtschaft

Quellen
Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V. www.lbv.de
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG wohnglück.de www.wohnglueck.de