Was bedeutet die Cannabis-Legalisierung für den Versicherungsschutz in der Kraftfahrtversicherung?

Ab April 2024 ist es gestattet, Cannabis in kleinen Mengen zu besitzen und sogar anzubauen. Für das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr bestehen die bisherigen Regelungen jedoch unverändert fort. Wer unter Cannabis-Einfluss ein Fahrzeug führt, begeht eine Drogenfahrt. Hier gab es bislang einen durch Rechtsprechung anerkannten „Grenzwert“ von 1,0 Nanogramm THC pro Mililiter Blutserum, durch den eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr straffrei bleibt. Eine Expertenkommission spricht sich in einer Empfehlung an das Bundesverkehrsministerium für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC aus, der in etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht. Doch dieser Wert muss vom Gesetzgeber erst noch beschlossen werden.

Cannabis am Steuer kann jedoch auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung haben und diesen gefährden. Ein Unfall unter Cannabiseinfluss wird als grobe Fahrlässigkeit eingestuft. Der Versicherer ist berechtigt, in der Fahrzeug- (Kasko) und auch in der Insassenunfallversicherung je nach Verschuldensgrad und Kausalität auf das Unfallereignis die Versicherungsleistung nur anteilig zu erbringen oder gar ganz zu verweigern. Im Bereich der Haftpflichtversicherung werden Dritte/Geschädigte zunächst weiterhin geschützt und entschädigt. Jedoch sehen die Kraftfahrt-Versicherungsbedingungen ein Regressverfahren gegen den Versicherungsnehmer vor, wonach die Versicherer zumindest einen Teil der erbrachten Versicherungsleistungen zurückfordert.

Auch wenn der Konsum von Cannabis legalisiert wurde, empfehlen wir, bei Cannabiskonsum auf das Auto generell zu verzichten. Achten Sie auf sich und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Eine Überschreitung der Grenzwerte und deren Auswirkungen können schnell empfindliche und unangenehme Folgen für Sie haben.

Wir wünschen Ihnen eine Gute Fahrt!

Ihr TVD-Team